Wappen von Lohnsfeld

Wappen

Das Wappen von Lohnsfeld geht in seinen Motiven zurück auf das Gerichtssiegel des Gerichts Lohnsfeld und Potzbach, das aus dem 16. Jh. überliefert ist.

Das Wappen wird beschrieben:
"Von Silber und Rot gespalten, rechts ein grüner Eichenzweig mit einer goldenen Eichel, links eine goldene Pilgermuschel mit dem Schloß nach oben."

In der Heraldik (Wappenkunde) werden die Seiten rechts und links vertauscht angegeben, da die Wappen von den mittelalterlichen Waffen, vornehmlich den Schilden, abgeleitet sind und diese vom Träger – nicht vom Betrachter – aus gesehen werden.

Der Eichenzweig ist ein Gerichtssymbol der Grafschaft Falkenstein, wo er in einer größeren Anzahl von alten Gerichtssiegeln vorkommt (z.B. Winnweiler, Falkenstein, Imsbach, Jakobsweiler u.a.).

Die Pilgermuschel ist das Attribut des Hl. Jakobus, der in Lohnsfeld von jeher Kirchenpatron war.

Der Wappenentwurf mit seiner Farbgebung stammt von dem Heraldiker Otto Hupp, der ihn 1928 erstmals veröffentlichte.

Als offizielles Gemeindewappen von Lohnsfeld wurde das Wappen erst 1983 angenommen und am 19.05.1983 von der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße genehmigt.