Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld
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- Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen
- Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2011 01:41
- Geschrieben von Frank Wassner
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld vom 17.08.2011
Der Ortsgemeinderat Lohnsfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Artikel 1
I. Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern (Grabankauf)
1. für Personen, die bei ihrem Tod in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten
wird eingefügt:
f) für den Erwerb einer Wiesen-Urnengrabstätte 500,-- EUR
Artikel 2
V. Sonstige Gebühren
1. Für Gestellung und Verlegung der Grabeinfassung (Plattenbelag) Lohnkosten
wird eingefügt:
c) Wiesenurnengrabstätten 50,-- EUR
Artikel 3
Die Satzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Lohnsfeld, den 17.08.2011
gez. Walter Bertram, Ortsbürgermeister






