Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lohnsfeld vom 17.08.2011

Der Ortsgemeinderat Lohnsfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

Artikel 1

I. Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern (Grabankauf)
1. für Personen, die bei ihrem Tod in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten
wird eingefügt:
f) für den Erwerb einer Wiesen-Urnengrabstätte 500,-- EUR

Artikel 2

V. Sonstige Gebühren
1. Für Gestellung und Verlegung der Grabeinfassung (Plattenbelag) Lohnkosten
wird eingefügt:
c) Wiesenurnengrabstätten 50,-- EUR

Artikel 3

Die Satzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

 

Lohnsfeld, den 17.08.2011
gez. Walter Bertram, Ortsbürgermeister